Besuchsbedingungen
BESUCHSBEDINGUNGEN UND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Lieber Kinobesucher,
wir freuen uns, Sie zu einem Kinobesuch bei uns begrüßen zu dürfen. Damit Sie und andere Besucher Ihr Kinoerlebnis genießen können, gelten für Ihren Kinobesuch einige Regeln, die Sie bitte der nachstehenden Darstellung entnehmen.
I. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Bedingungen für den Kinobesuch (kurz “Besuchsbedingungen”) gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen im Kino und für den Kauf sowie für die Nutzung von Tickets in den Lochmann Filmtheaterbetrieben.
(2) Für Ticketkäufe über das Internet oder über andere elektronische Medien gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der kinoheld GmbH, die im Rahmen der Bestellung zur Kenntnis genommen oder unter www.kinoheld.de/agb eingesehen werden können. Auch für diese Ticketkäufe gelten die nachfolgenden Bedingungen, soweit sie die Nutzung des Tickets betreffen.
II. Vertragsschluss
(1) Verträge über den Ticket-/Gutscheinerwerb, die vor Ort an der Kinokasse geschlossen werden, kommen mit den Lochmann Filmtheaterbetrieben zustande. Verträge über den Ticket-/Gutscheinerwerb, die über das Internet oder über andere elektronische Medien geschlossen werden, kommen mit der kinoheld GmbH zustande.
(2) Bei Erwerb der Tickets an einer Kartenkasse kommt der Kinobesuchsvertrag durch Entgegennahme und Bezahlung der Tickets an der Kinokasse zustande, bei Erwerb an den Ticketautomaten durch Auswurf der Tickets aus dem Automaten, wenn der Vertragsschluss nicht bereits vorher elektronisch erfolgt ist. Bei Gutscheinen und Freikarten kommt der Kinobesuchsvertrag mit Einlösen des Gutscheins/der Freikarte in ein Ticket zustande.
(3) Der Erwerb von ermäßigten Tickets und der Zutritt mit ermäßigten Tickets sind nur unter Vorlage des die Ermäßigung begründenden Nachweises gestattet. Nachträgliche Erstattungen sind ausgeschlossen. Tickets, die aufgrund nicht passender Altersfreigabe nicht eingelöst werden können, werden weder zurückgenommen noch umgetauscht. Beim Ticketerwerb ist deshalb die jeweilige Altersfreigabe zu beachten.
(4) Der Erwerb von Tickets und Gutscheinen erfolgt nur gegen EC-electronic cash (sofern im Kino vor Ort verfügbar) oder Bargeld. Aus Sicherheitsgründen werden keine 200- und 500-Euro-Scheine angenommen.
III. Ticketrückgabe/Rückerstattung Kaufpreis
(1) Mit Erwerb der Tickets an der Kinokasse entsteht mit den Lochmann Filmtheaterbetrieben ein verbindlicher Vertrag. Ein Anspruch auf Rückgabe und Erstattung der Kosten besteht nur dann, wenn die Vorführung nicht stattfindet, vor dem Abspann abgebrochen wird oder soweit der nachfolgende Absatz (2) ein Rückgaberecht vorsieht. Ein genereller Anspruch auf Rückgabe der Tickets besteht nicht. Die Lochmann Filmtheaterbetriebe können jedoch aus Kulanz an der Kinokasse gekaufte Tickets bis 60 Minuten vor Vorstellungsbeginn zurücknehmen und erstatten. Für online gekaufte Tickets gelten die Rückgabebedingungen der kinoheld GmbH.
(2) Die Lochmann Filmtheaterbetriebe behalten sich geringfügige Verschiebungen der Anfangszeiten und Änderungen des Kinosaals vor. Im Fall von Verschiebungen und Änderungen behalten Tickets ihre Gültigkeit, gegebenenfalls werden neue Plätze zugewiesen. Eine Rückgabe von Tickets gegen Erstattung des Kaufpreises ist bei Verschiebungen von mehr als 30 Minuten möglich.
(3) Soweit die Voraussetzungen einer Ticketrückgabe vorliegen, erfolgen Rückerstattungen nur gegen Vorlage des Originaltickets und nur vor Vorstellungsbeginn. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet. Die Lochmann Filmtheaterbetriebe sind berechtigt, soweit infolge Kartenzahlung möglich, die Identität von ursprünglichem Ticketerwerber und Rückgebendem anhand von amtlichen Ausweisdokumenten zu prüfen. Die Rückerstattung ist bei fehlendem Identitätsnachweis oder fehlender Identität aus Gründen der Missbrauchsprävention ausgeschlossen.
IV. Kinopass
(1) Der Kinopass wird seit Ende 2022 nicht mehr ausgegeben. Mit ihm wurde auch das Kundenkartenprogramm eingestellt.
V. Kinobesuchsregeln
(1) Der Besucher muss während der gesamten Dauer des Besuchs im Besitz eines gültigen Tickets sein. Verstöße gegen diese Verpflichtung können eine Straftat darstellen und Schadensersatzansprüche der Filmverleihunternehmen auslösen. Bei Leistungserschleichung wird ein erhöhtes Eintrittsgeld in Höhe von 50,00 € erhoben. Das Ticket muss vor dem Betreten des Saals in ausgedruckter oder elektronischer Form zur Überprüfung vorgezeigt werden.
(2) Kindern unter 2 Jahren ist der Zutritt zu Kinovorstellungen generell zu deren eigenem Schutz nicht gestattet. Kinder bis 6 Jahre dürfen Kinovorstellungen ausschließlich zusammen mit einer erziehungsbeauftragten Person besuchen. Diese Person ist zur ständigen Beaufsichtigung des Kindes verpflichtet.
(3) Kinder und Jugendliche erhalten nur Zutritt zu Filmvorführungen, die für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Es ist auch erziehungsberechtigten Personen nicht erlaubt, Kinder in Filme mit einer ungeeigneten FSK-Freigabe mitzunehmen. Auszüge aus dem geltenden Jugendschutzgesetz und die Altersfreigabe unserer Filme sind im Foyer ausgehängt und auf den Internetseiten der Lochmann Filmtheaterbetriebe abrufbar. Bestehen Zweifel über das Alter, sind die Lochmann Filmtheaterbetriebe verpflichtet und berechtigt, das Alter zu überprüfen. Bei fehlender Legitimation ist der Zutritt ausgeschlossen.
(4) Die Theaterleitung und die Mitarbeiter der Lochmann Filmtheaterbetriebe üben das Hausrecht aus. Im Interesse der Sicherheit sind die Besucher verpflichtet, den Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für Anweisungen, die den Brandschutz betreffen, wie z.B. das Freihalten von Fluchtwegen.
(5) Offensichtlich stark alkoholisierte oder anderweitig berauschte Besucher sind nicht berechtigt, das Kino zu betreten oder sich darin aufzuhalten. Eine Erstattung des Eintrittspreises bei einem Verweis aus den Räumen erfolgt nicht.
(6) Jedes Ticket berechtigt ausschließlich zum Besuch der auf dem Ticket aufgeführten Vorstellung(en).
(7) Reservierte und bis 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn nicht abgeholte Tickets können vom jeweiligen Kinobetrieb wieder in den freien Verkauf gegeben werden. Der Anspruch durch die reservierende Person verfällt in diesem Moment.
(8) Sämtliche Aktivitäten, die über den Kinobesuch hinausgehen, sind im und auf dem Kinogelände nur mit Zustimmung der Lochmann Filmtheaterbetriebe gestattet. Die Nutzung von Skateboards, Inlineskates, Tretrollern und sonstigen Spiel- und Sportgeräten ist im Gebäude untersagt. Ab Vorstellungsbeginn sind Mobiltelefone auszuschalten. Einzige Ausnahme sind Telefone, die für den Einsatz barrierefreier Funktionen verwendet werden. Störungen sind ebenso zu unterlassen wie die Belästigung oder Diskriminierung anderer Gäste oder des Personals.
(9) Gesetzesverstöße sowie erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen diese Besuchsbedingungen können mit einem Verweis aus dem Filmtheater ohne Erstattung des Eintrittspreises und mit Hausverbot geahndet werden.
(10) Die Lochmann Filmtheaterbetriebe können den Zutritt insbesondere dann verweigern, wenn der Aufdruck auf den Karten bzw. das online erworbene Ticket unbefugt manipuliert oder beschädigt wurden.
(11) Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot. Dieses beinhaltet auch den Gebrauch von E-Zigaretten.
(12) Die bei 3D-Vorführungen ausgegebenen Brillen bleiben Eigentum des Veranstalters und müssen nach der Vorstellung zurückgegeben werden. Ausgenommen sind Brillen, die an der Kasse mit dem Kinoeintritt erworben werden können. Verlorene oder beschädigte Brillen werden mit einer Gebühr von 10,00 € in Rechnung gestellt.
(13) Verteilen von Werbematerialien aller Art sowie Plakatierungen sind in den Räumlichkeiten ohne schriftliche Zustimmung der Theaterleitung nicht gestattet.
(14) Betteln und Hausieren sowie Feilbieten von Waren ist in den Räumlichkeiten untersagt.
VI. Zutrittsbeschränkungen
(1) Einkaufstaschen, Koffer, Rucksäcke und ähnliche Behältnisse dürfen nicht in die Kinosäle mitgenommen werden, sie sind während der Vorstellung an den dafür vorgesehenen Stellen zu deponieren. Für mitgebrachte Taschen, Garderobe und im Kino verlorene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
(2) Die Mitnahme und der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken sind nicht gestattet.
(3) Die Mitnahme von sperrigen oder gefährlichen Gegenständen, wie z.B. Feuerwerkskörpern oder sonstigen pyrotechnischen Gegenständen, Waffen und gefährlichen Werkzeugen, Sprühdosen, Lärminstrumenten, Laserstiften, Flaschen, Dosen, Rauschmitteln und Tieren – mit Ausnahme solcher, die zur Unterstützung bei körperlicher oder geistiger Behinderung erforderlich sind – ist nicht gestattet.
(4) Die Mitnahme von Bild-, Film- und Tonaufnahmegeräten ist mit Ausnahme von Mobiltelefonen nicht gestattet.
VII. Ton- und Bildaufnahmen bei besonderen Veranstaltungen
(1) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen von Sondervorstellungen oder einzelnen Veranstaltungen in unserem Hause Ton- und Bildaufnahmen durch von uns beauftragte oder akkreditierte Personen und Dienstleister erstellt werden können. Mit diesen Aufnahmen sollen sowohl die Veranstaltung an sich, als auch die Teilnahme einzelner Personen dokumentiert werden. Über unsere Webseiten informieren wir i.d.R. im Vorfeld über solche Veranstaltungen.
(2) Betroffen von Aufnahmen können sowohl der gesamte öffentliche Raum, die Kinosäle während und um Filmvorführungen als auch alle weiteren frei zugänglichen Räumlichkeiten einschließlich dem Foyer des Hauses sein. Finden weitere mit der Veranstaltung verbundene Aktionen auf unserem Grundstück oder um das Kinogebäude herum statt, so sind auch dort Aufnahmen möglich.
(3) Wir weisen weiterhin darauf hin, dass wir die Anfertigung und Veröffentlichung der Aufnahmen aufgrund eines berechtigten Interesses durchführen. Diese Interessen sind als berechtigt im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO anzusehen. Dies schließt die Veröffentlichung der Aufnahmen auch im Internet, in Printmedien und den sozialen Medien, zu werblichen bzw. kommunikativen Zwecken im Kontext der besuchten Veranstaltung ein.
(4) Liegt bei Aufnahmen der Fokus auf einzelnen Personen, haben die Betroffenen das Recht und die Möglichkeit, den Fotografen oder die filmende Person unmittelbar darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen.
(5) Es gilt unsere Datenschutzerklärung, die unter www.loewenlichtspiele.de/datenschutz eingesehen werden kann.
VIII. Verbot von Ton- und Bildaufnahmen, Vertragsstrafe
(1) Es ist nicht gestattet, Ton-, Bild-, oder Filmaufnahmen der Filmvorführungen oder der Kinoräumlichkeiten zu erstellen oder solche Aufnahmen ganz oder teilweise über das Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
(2) Für jeden Verstoß gegen das vorgenannte Verbot im Hinblick auf Filmvorführungen können die Lochmann Filmtheaterbetriebe die Zahlung einer Vertragsstrafe von bis zu 1.000,00 € verlangen, es sei denn, es kann bewiesen werden, dass ein Schaden nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche von den Lochmann Filmtheaterbetrieben bleibt hiervon unberührt.
IX. Haftungsausschluss
(1) Schadensersatzansprüche gegen die Lochmann Filmtheaterbetriebe – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit die Lochmann Filmtheaterbetriebe oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
(2) Die vorstehende Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
X. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Regelungen in den Besuchsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so betrifft dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. In diesen Fällen gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des BGB. Dasselbe gilt für lückenhafte Regelungen.
Die Lochmann Filmtheaterbetriebe wünschen allen Besuchern ein behagliches Eintauchen in die Welt großer Gefühle!
Stand: 27. November 2024
Lochmann Filmtheaterbetriebe
Rilkeweg 1
73635 Rudersberg